Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Patrick Kappler - DJ Shockwave (Kappler Events) Für die in unserem Angebot aufgeführten
Leistungen gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als verbindlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
1. Verpflichtungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur vereinbarungsgemäßen und pünktlichen Zahlung der Vergütung bei ordnungsgemäßer
Leistungserbringung durch den Auftragnehmer. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gilt eine Mindestarbeitszeit (MAZ) von 5 Stunden pro
Einsatztag und Mitarbeiter. Pausen des eingesetzten Personals sind als Arbeitszeit zu vergüten.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftrag schriftlich (z. B. per E-Mail) oder mündlich durch beide Parteien bestätigt wurde.
3. Stornierung des Auftrags
Wird ein Auftrag oder Teile davon durch den Auftraggeber storniert, gelten folgende Regelungen: Bereits angefallene Arbeiten werden auf
Stundenbasis abgerechnet. Verbrauchte Materialien (z. B. Druckwerke, Organisationsmittel) werden in Rechnung gestellt.
4. Stornierung von Personal und Equipment
Personal: Wird gebuchtes Personal vor Einsatzbeginn storniert, werden pro Mitarbeiter 5 Stunden MAZ und eine Organisationspauschale in
Rechnung gestellt. Equipment: Wird gemietetes Equipment bis 5 Tage vor dem Event storniert, sind 50 % des Mietpreises fällig. Erfolgt die
Stornierung später, wird der volle Mietpreis berechnet.
5. Ausführung des Auftrags
Kappler Events wählt das eingesetzte Personal entsprechend der Anforderungen des Auftrags aus. Änderungen der vereinbarten Leistungen
sind vorab mit Kappler Events abzustimmen. Kappler Events behält sich vor, aus wichtigen Gründen (z. B. drohende Zahlungsunfähigkeit des
Auftraggebers) die Leistungserbringung abzulehnen. Dies entbindet den Auftraggeber nicht von der Zahlungspflicht.
6. Leistungsmängel
Leistungsmängel sind Kappler Events binnen 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der
Anspruch auf Nachbesserung oder Schadensersatz.
7. Haftung
Kappler Events haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Weisungsgebundenheit des Personals durch den
Auftraggeber haftet Kappler Events nicht für entstandene Schäden. Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe der vereinbarten Vergütung für
den betroffenen Leistungsteil beschränkt. Bei höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Streik) sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
8. Abrechnung und Zahlungsfristen
Die Abrechnung erfolgt durch Kappler Events. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
9. Konkurrenzschutz
Die von Kappler Events eingesetzten Personen dürfen innerhalb von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes weder direkt noch indirekt
durch den Auftraggeber oder Dritte beauftragt werden. Bei Verstoß wird eine Konventionalstrafe von 3.000 € pro Person fällig.
10. Vermietung von Equipment
Mit der Übernahme von Equipment bestätigt der Mieter dessen Vollständigkeit und ordnungsgemäßen Zustand. Der Mieter haftet für
Beschädigungen, Verlust und Reparaturkosten. Nicht reparierbare Schäden werden mit dem Wiederbeschaffungswert berechnet. Eine
Versicherung des Equipments erfolgt nicht über Kappler Events.
11. Nutzung von Dokumentationsmaterial
Kappler Events und der Auftraggeber dürfen Bild- und Filmmaterial von Veranstaltungen für eigene Werbe- und Präsentationszwecke nutzen,
sofern nichts anderes vereinbart ist.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich,
eine gültige Regelung zu formulieren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
13. Datenschutz und Vertraulichkeit
Kappler Events verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers und Dritter gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen (z.
B. DSGVO) vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Der Auftraggeber stimmt der
Verarbeitung seiner Daten im Rahmen des Auftrags zu.
14. Regelungen zu Höherer Gewalt
Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen) ist Kappler Events berechtigt, den
Vertrag zu verschieben oder aufzulösen, ohne dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Bereits geleistete Zahlungen
werden unter Berücksichtigung erbrachter Leistungen verrechnet.
15. Zahlungsmodalitäten bei Teilleistungen
Wenn ein Auftrag aus mehreren Teilleistungen besteht, ist Kappler Events berechtigt, diese einzeln abzurechnen, sobald die jeweilige
Teilleistung erbracht wurde. Die Fälligkeit bleibt bei 14 Tagen nach Rechnungsstellung.
16. Nutzung von Urheberrechtlich Geschütztem Material
Für die Nutzung von Musik, Videos oder anderen urheberrechtlich geschützten Inhalten, die während einer Veranstaltung abgespielt oder
verwendet werden, trägt der Auftraggeber die Verantwortung, die erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen einzuholen.
17. Verbindliche Zusagen und Haftung Dritter
Kappler Events haftet nicht für Verzug oder Mängel, die durch Dritte (z. B. externe Dienstleister, Zulieferer) verursacht werden, es sei denn, diese
wurden von Kappler Events direkt beauftragt. Zusagen von Dritten sind nicht verbindlich, es sei denn, sie werden schriftlich durch Kappler
Events bestätigt.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der
Sitz von Kappler Events, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist.
19. Regelungen bei Terminverschiebungen
Wird eine Veranstaltung verschoben, gelten die folgenden Bedingungen: Bei Verschiebung bis 30 Tage vor dem geplanten Termin fallen keine
zusätzlichen Kosten an. Bei Verschiebung innerhalb von weniger als 30 Tagen vor dem geplanten Termin wird eine Gebühr von 25 % der
vereinbarten Gesamtvergütung fällig.
20. Technische Anforderungen und Voraussetzungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Veranstaltungsörtlichkeiten die erforderlichen technischen und infrastrukturellen
Voraussetzungen (z. B. Stromversorgung, ausreichender Platz für das Equipment) erfüllen. Für dadurch entstehende Verzögerungen oder
Kosten haftet der Auftraggeber.
21. Haftung des Auftraggebers bei Beschädigungen durch Dritte
Der Auftraggeber haftet für Schäden an Equipment oder Personal, die durch Teilnehmer oder Dritte während der Veranstaltung verursacht
werden.
22. Versicherungsschutz des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Veranstaltung ausreichend versichert ist, insbesondere in Bezug auf Haftpflichtschäden. Auf
Verlangen ist ein Nachweis über den Versicherungsschutz vorzulegen.
23. Widerrufsrecht für Verbraucher
Sofern der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder über
Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurde, gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Der Widerruf ist schriftlich an Kappler Events zu richten.
24. Vertragsstrafe bei Nichtleistung durch den Auftraggeber
Kommt der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach (z. B. bei nicht rechtzeitiger Bereitstellung des Veranstaltungsortes
oder ausbleibender Zahlung), ist Kappler Events berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 20 % der Gesamtvergütung zu erheben.
25. Sonderregelungen für Open-Air-Veranstaltungen
Bei Open-Air-Veranstaltungen trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Bereitstellung einer ausreichenden Überdachung für Equipment
und Personal. Kappler Events behält sich vor, den Betrieb bei schlechten Witterungsverhältnissen einzustellen, wenn keine ausreichenden
Schutzmaßnahmen getroffen wurden.
26. Sperrzeiten und Lautstärkebegrenzungen
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass behördlich vorgeschriebene Sperrzeiten oder Lautstärkebegrenzungen eingehalten werden. Etwaige
Bußgelder oder Strafen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
27. Gültigkeit und Aktualisierungen der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 15. Januar 2025. Kappler Events behält sich das Recht vor, die AGB bei Bedarf zu
aktualisieren. Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt und treten ab dem angegebenen Datum in Kraft.