Allgemeine Geschäftsbedingungen



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Patrick Kappler - DJ Shockwave (Kappler Events) Für die in unserem Angebot aufgeführten

Leistungen gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als verbindlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.



1. Verpflichtungen des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur vereinbarungsgemäßen und pünktlichen Zahlung der Vergütung bei ordnungsgemäßer

Leistungserbringung durch den Auftragnehmer. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gilt eine Mindestarbeitszeit (MAZ) von 5 Stunden pro

Einsatztag und Mitarbeiter. Pausen des eingesetzten Personals sind als Arbeitszeit zu vergüten.



2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftrag schriftlich (z. B. per E-Mail) oder mündlich durch beide Parteien bestätigt wurde.



3. Stornierung des Auftrags

Wird ein Auftrag oder Teile davon durch den Auftraggeber storniert, gelten folgende Regelungen: Bereits angefallene Arbeiten werden auf

Stundenbasis abgerechnet. Verbrauchte Materialien (z. B. Druckwerke, Organisationsmittel) werden in Rechnung gestellt.



4. Stornierung von Personal und Equipment

Personal: Wird gebuchtes Personal vor Einsatzbeginn storniert, werden pro Mitarbeiter 5 Stunden MAZ und eine Organisationspauschale in

Rechnung gestellt. Equipment: Wird gemietetes Equipment bis 5 Tage vor dem Event storniert, sind 50 % des Mietpreises fällig. Erfolgt die

Stornierung später, wird der volle Mietpreis berechnet.



5. Ausführung des Auftrags

Kappler Events wählt das eingesetzte Personal entsprechend der Anforderungen des Auftrags aus. Änderungen der vereinbarten Leistungen

sind vorab mit Kappler Events abzustimmen. Kappler Events behält sich vor, aus wichtigen Gründen (z. B. drohende Zahlungsunfähigkeit des

Auftraggebers) die Leistungserbringung abzulehnen. Dies entbindet den Auftraggeber nicht von der Zahlungspflicht.



6. Leistungsmängel

Leistungsmängel sind Kappler Events binnen 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der

Anspruch auf Nachbesserung oder Schadensersatz.



7. Haftung

Kappler Events haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Weisungsgebundenheit des Personals durch den

Auftraggeber haftet Kappler Events nicht für entstandene Schäden. Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe der vereinbarten Vergütung für

den betroffenen Leistungsteil beschränkt. Bei höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Streik) sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.



8. Abrechnung und Zahlungsfristen

Die Abrechnung erfolgt durch Kappler Events. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.



9. Konkurrenzschutz

Die von Kappler Events eingesetzten Personen dürfen innerhalb von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes weder direkt noch indirekt

durch den Auftraggeber oder Dritte beauftragt werden. Bei Verstoß wird eine Konventionalstrafe von 3.000 € pro Person fällig.



10. Vermietung von Equipment

Mit der Übernahme von Equipment bestätigt der Mieter dessen Vollständigkeit und ordnungsgemäßen Zustand. Der Mieter haftet für

Beschädigungen, Verlust und Reparaturkosten. Nicht reparierbare Schäden werden mit dem Wiederbeschaffungswert berechnet. Eine

Versicherung des Equipments erfolgt nicht über Kappler Events.



11. Nutzung von Dokumentationsmaterial

Kappler Events und der Auftraggeber dürfen Bild- und Filmmaterial von Veranstaltungen für eigene Werbe- und Präsentationszwecke nutzen,

sofern nichts anderes vereinbart ist.



12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich,

eine gültige Regelung zu formulieren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.



13. Datenschutz und Vertraulichkeit

Kappler Events verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers und Dritter gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen (z.

B. DSGVO) vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Der Auftraggeber stimmt der

Verarbeitung seiner Daten im Rahmen des Auftrags zu.



14. Regelungen zu Höherer Gewalt

Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen) ist Kappler Events berechtigt, den

Vertrag zu verschieben oder aufzulösen, ohne dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Bereits geleistete Zahlungen

werden unter Berücksichtigung erbrachter Leistungen verrechnet.



15. Zahlungsmodalitäten bei Teilleistungen

Wenn ein Auftrag aus mehreren Teilleistungen besteht, ist Kappler Events berechtigt, diese einzeln abzurechnen, sobald die jeweilige

Teilleistung erbracht wurde. Die Fälligkeit bleibt bei 14 Tagen nach Rechnungsstellung.



16. Nutzung von Urheberrechtlich Geschütztem Material

Für die Nutzung von Musik, Videos oder anderen urheberrechtlich geschützten Inhalten, die während einer Veranstaltung abgespielt oder

verwendet werden, trägt der Auftraggeber die Verantwortung, die erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen einzuholen.



17. Verbindliche Zusagen und Haftung Dritter

Kappler Events haftet nicht für Verzug oder Mängel, die durch Dritte (z. B. externe Dienstleister, Zulieferer) verursacht werden, es sei denn, diese

wurden von Kappler Events direkt beauftragt. Zusagen von Dritten sind nicht verbindlich, es sei denn, sie werden schriftlich durch Kappler

Events bestätigt.



18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der

Sitz von Kappler Events, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches

Sondervermögen ist.



19. Regelungen bei Terminverschiebungen

Wird eine Veranstaltung verschoben, gelten die folgenden Bedingungen: Bei Verschiebung bis 30 Tage vor dem geplanten Termin fallen keine

zusätzlichen Kosten an. Bei Verschiebung innerhalb von weniger als 30 Tagen vor dem geplanten Termin wird eine Gebühr von 25 % der

vereinbarten Gesamtvergütung fällig.



20. Technische Anforderungen und Voraussetzungen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Veranstaltungsörtlichkeiten die erforderlichen technischen und infrastrukturellen

Voraussetzungen (z. B. Stromversorgung, ausreichender Platz für das Equipment) erfüllen. Für dadurch entstehende Verzögerungen oder

Kosten haftet der Auftraggeber.



21. Haftung des Auftraggebers bei Beschädigungen durch Dritte

Der Auftraggeber haftet für Schäden an Equipment oder Personal, die durch Teilnehmer oder Dritte während der Veranstaltung verursacht

werden.



22. Versicherungsschutz des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Veranstaltung ausreichend versichert ist, insbesondere in Bezug auf Haftpflichtschäden. Auf

Verlangen ist ein Nachweis über den Versicherungsschutz vorzulegen.



23. Widerrufsrecht für Verbraucher

Sofern der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder über

Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurde, gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Der Widerruf ist schriftlich an Kappler Events zu richten.



24. Vertragsstrafe bei Nichtleistung durch den Auftraggeber

Kommt der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach (z. B. bei nicht rechtzeitiger Bereitstellung des Veranstaltungsortes

oder ausbleibender Zahlung), ist Kappler Events berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 20 % der Gesamtvergütung zu erheben.



25. Sonderregelungen für Open-Air-Veranstaltungen

Bei Open-Air-Veranstaltungen trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Bereitstellung einer ausreichenden Überdachung für Equipment

und Personal. Kappler Events behält sich vor, den Betrieb bei schlechten Witterungsverhältnissen einzustellen, wenn keine ausreichenden

Schutzmaßnahmen getroffen wurden.



26. Sperrzeiten und Lautstärkebegrenzungen

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass behördlich vorgeschriebene Sperrzeiten oder Lautstärkebegrenzungen eingehalten werden. Etwaige

Bußgelder oder Strafen gehen zu Lasten des Auftraggebers.



27. Gültigkeit und Aktualisierungen der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 15. Januar 2025. Kappler Events behält sich das Recht vor, die AGB bei Bedarf zu

aktualisieren. Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt und treten ab dem angegebenen Datum in Kraft.